Erbauseinandersetzungen

Erbauseinandersetzungen sind erforderlich, wenn aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge eine Erbengemeinschaft entstanden ist. Die Problematik liegt in der kaum aufzulösenden Struktur einer solchen Gesamthandsgemeinschaft begründet. Ich empfehle dringend, die Entstehung einer Erbengemeinschaft und damit auch unangenehme Erbauseinandersetzungen durch geeignete testamentarische Regelungen zu vermeiden. Denn die Beteiligten tun sich äußerst schwer, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es herrschen sehr oft Misstrauen und die Vorstellung vor, dass die/der andere Beteiligte den jeweils anderen übervorteilen möchte. Die Beteiligten stehen oft wechselseitig einer wirtschaftlichen Nutzung der Vermögenswerte im Wege, z. B. indem eine Immobilie nicht gemeinsam vermietet, renoviert oder verkauft wird.

Rechtsanwalt Klaus Striewe berät und vertritt Sie gerne bei Erbauseinandersetzungen.

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