Vorweggenommene Erbfolge

Als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet man Vermögensübertragungen unter lebenden Personen im Hinblick und unter Berücksichtigung der Erbfolge. Durch Verträge unter den Beteiligten kann die Regelung der Vermögensnachfolge sowohl zivil- als auch steuerrechtlich am besten gestaltet werden. Gewünscht sind sogenannte Generationsverträge, die die weichende Generation finanziell und auch davor absichert, dass der/die Übernehmer/in die Vermögenswerte nicht im Sinne der Übertragsgeber verwendet oder vor diesen verstirbt z. B. ohne eigene Nachkommen zu hinterlassen. Mit der vorweggenommenen Erbfolge verbindet der/die Übertragsgeber/in das Interesse, die Vermögenswerte für die Familie zu erhalten und das Familieneinkommen auch der folgenden Generation absichern zu helfen.

Rechtsanwalt Klaus Striewe berät Sie gerne zur vorweggenommenen Erbfolge.

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